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Im Zusammenhang mit den Recherchen zur Patientenverfügung
- Untermauerung meiner Forderung nach einer verbindlichen Stellvertreterentscheidung ohne Mitwirkung eines Gerichtes - bin ich auf die gesetzliche Regelung zur Organentnahme bei “Hirntoten” aufmerksam geworden.
Was dort zumindest gesetzlich so eindeutig geregelt ist, fordere ich im Sinne des ebenfalls gesetzlich
geschützten Selbstbestimmungsrechtes auch für alle Entscheidungen am Lebensende:
http://www.familienhospiz.de/xtra200908.pdf
http://www.familienhospiz.de/xtra240209.pdf
Zu letzteren finden Sie eine detaillierte Antwort zu der Frage, ob es im Rahmen einer Patientenverfügung auch
möglich sein sollte, für den Fall einer Demenz oder eines Wachkomazustandes sich selbst und im voraus nach einer bestimmten Zeit in diesem Zustand als Organspender zur Verfügung zu stellen. hier ...
Es ist überaus erstaunlich, zu welchem Argumentationsspagat unsere Gesellschaft in der Lage ist. Auf der einen
Seite, dürfen nach dem Transplantationsgesetz bei einem “Hirntoten” menschlich nicht unbedingt nahestehende Angehörige über eine Organentnahme entscheiden, auf der anderen Seite gibt es viele Menschen, welche
Entscheidungen in ihrem Sinne “interpretieren” wollen, welche andere im Hinblick auf deren persönliches Lebensende verfügt haben.
Wenn man beide Postionen ernst nehmen will, sollte man auch prüfen, ob im Rahmen der bevorstehenden
gesetzlichen Regelung zur Patientenverfügung nicht auch eine Möglichkeit geschaffen werden kann, dass man sich selbst zu einer Organspende bereit erklärt, wenn
z. B. eine bestimmte Zeit im Zustand eines Wachkomas ohne relevante Besserungstendenz verbleibt
Anders, als bei anderen anzudenkenden Situationen sollte hier nur die persönliche Entscheidung des Betroffenen
berücksichtigt werden können, niemand diese Entscheidung für einen anderen treffen!
Sterben Patienten, w e i l nicht genügend Spenderorgane vorhanden sind?
hier ... (ext. Link)
Für alle, welche für sich selbst oder im Unterricht Grundlagen zu ihrer Einstellung für
Transplantationen erarbeiten möchten, empfehle ich das Unterrichtspaket:
http://www.transplantation-information.de/download/organspende_unterrichtsicher.pdf
(ext. Link)
Sie können dies (53 Seiten) kostenlos zur Betrachtung downloaden, ein Ausdruck ist kostenpflichtig über
den Betreiber der Seite www.transplantation-information.de, Kontaktdaten dort, möglich ( pdf per E-Mail 5.- €, Einzelexemplare 30.- €, Staffelpreise: als Set mit Folien, Arbeits- und Informationsblättern).
Ich bin der Ansicht, dass die persönliche Entscheidung für oder gegen eine
Organspendebereitschaft absolut frei und ohne jeden ethisch/moralischen Druck zu treffen sein muss, Grundlage dafür sind objektive Informationen.
Selbstverpflichtung: Bitte rufen Sie diesen Beitrag zum Ablauf einer Organentnahme nur als
Angehöriger eines Medizinberufes auf! hier ...
Es gibt jedoch auch Alternativen zur Organspende von Hirntoten, z. B. bei der Niere. So könnten bei der
Lebendspende zwei Paare, mit jeweils einem transplantierbedürftigen Partner, der jeweils gesunde Partner, dem kranken Partner des anderen Paares, eine Niere spenden. Dies käme dann in Frage, wenn aufgrund von
fehlender Übereinstimmung eine Übertragung auf den eigenen Partner nicht möglich ist.
Diese Möglichkeit ist derzeit aus gesetzlichen Gründen noch nicht möglich. Bei einer Beschränkung auf
verheiratete Paare dürften kommerzielle Gründe auszuschließen sein, jedes Paar steht am Ende so, als ob der eigene Partner gespendet hätte. Aufgrund der Operationsbedingungen (z. B. zeitgleich in benachbarten Op`s)
mit minimalsten Ischämiezeiten (Zeit der Nichtdurchblutung) dürften auch bessere Ergebnisse resultieren.
Sollte hier der Austausch über größere Spender/Empfänger-Pools erfolgen, ist eine Nachvollziehbarkeit wohl
nicht mehr gegeben, kommerzielle Gründe demnach nicht sicher auszuschließen. Transparenz ist dringend geboten. Schon jetzt ist die absolut intransparente Verwendung der gespendeten Organe für viele ein Grund für die
Verweigerung einer Spendenbereitschaft. Man muss ganz einfach nachvollziehen können, wer bekommt welche Organe.
Bitte bedenken Sie auch, dass für den Transport der Organe auch Rettungshubschrauber, bei verschiedenen
Empfängerkliniken, was die Regel sein dürfte, also auch mehrere, eingesetzt werden und diese während dieser Zeit für Rettungseinsätze nicht zur Verfügung stehen ...
Unabhängig von dieser Möglichkeit aber muß man sich objektiv mit den “Nebenwirkungen” einer Transplantation
auseinandersetzen. (ein Fallbeispiel nach einer Herztransplantation finden Sie hier ...) Z. B. die permanente Angst vor einer Abstossung und die Auswirkungen der Medikamente, welche diese verhindern soll.
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